Die Bekanntmachung über den Beschluss des Rates vom 22.09.2025 über die Durchführung der Wärmeplanung wurde im Amtsblatt Nr. 16/2026 veröffentlicht.
An dieser Stelle wird künftig über den Bearbeitungsstand der kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Oyten berichtet.
Zum Hintergrund:
Das Nds. Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG) sieht vor, dass Niedersachsen bis 2040 treibhausgasneutral werden soll. Dieses Ziel wird erreicht, wenn die Wärmeversorgung der Gebäude energetisch weitgehend ohne fossile Brennstoffe auskommt. Höhere Energieeffizienz und damit ein geringerer Energiebedarf sowie eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien treten an die Stelle fossiler Brennstoffe. Um unter diesen Rahmenbedingungen die Wärmeversorgung auch in der Zukunft sicher zu stellen, müssen die Wärmeverbraucher wie auch mögliche Wärmequellen bekannt sein. Das setzt eine umfassende Wärmeplanung auf kommunaler Ebene voraus.
Die Wärmeplanung umfasst das gesamte Gemeindegebiet und zeigt für die verschiedenen Sektoren und Siedlungsstrukturen geeignete klimaneutrale Wärmeversorgungsmöglichkeiten auf. Die Wärmeplanung entwickelt dabei aus den aktuellen und zukünftigen Wärmebedarfen unter Nutzung nachhaltiger und erneuerbarer Wärmequellen die notwendigen Grundlagen für die Umsetzung einer effizienten klimaneutralen Wärmeversorgung in den Ortschaften. Je nach Situation können sowohl zentrale Anlagen mit Wärmenetzen als auch dezentrale individuelle Lösungen vorteilhaft sein.
Die Kommunale Wärmeplanung soll als Grundlage für die Erschließung und Planung neuer Bauvorhaben, Planung und Identifikation von Nahwärmenetzen mit erneuerbaren Energien und die Berücksichtigung von alternativen Wärmequellen für den Bestand genutzt werden. Sie bildet die Voraussetzung für eine ganzheitliche, kommunale klimaneutrale Wärmeversorgung und erleichtert das Einwerben von Fördermitteln