Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH hat eine Projekt-Webite geschaltet, um die Bevölkerung zu informieren. Unter der Adresse www.gasnetz-für-morgen.de finden Interessierte einen Trassen-Monitor für das Projekt ETL 182, der einen Überblick über anstehende Bauaktivitäten und sämtliche damit verbundenen Verkehrsbelastungen vor Ort gibt. Mithilfe einer interaktiven Grafik können sich Bürgerinnen und Bürger so einen Eindruck darüber verschaffen, wo aktuell der Schwerpunkt der Gasunie-Aktivitäten liegt. Die Aktualisierung erfolgt standardmäßig laut Gasunie einmal im Monat.
Hintergrundinformationen zur ETL 182
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den Antrag auf Planfeststellung für den Bau und Betrieb der Energietransportleitung „ETL 182 Elbe Süd – Achim“ Ende des Jahres 2025 endgültig genehmigt. Die Trägerin des Vorhabens, die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (Gasunie), ist gesetzlich verpflichtet, die Einspeisung des in Stade und Brunsbüttel angelandeten Flüssiggases in das Fernnetz in südliche Richtung sicherzustellen. Mit dem jetzt erlassenen Planfeststellungsbeschluss können sämtliche Baumaßnahmen umgesetzt werden.
Die Leitung verbindet die Netzpunkte „Elbe Süd“ südlich des Flusses auf Höhe der Elbinsel Lühesand und „Achim“ am Standort der bestehenden Verdichterstation in Achim-Embsen auf einer Länge von 86,9 Kilometern. Sie verläuft innerhalb der Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme) und Verden über die Gebiete der Hansestadt Stade, der Samtgemeinden Lühe, Horneburg, Fredenbeck, Harsefeld, Selsingen und Tarmstedt, des Fleckens Ottersberg, der Gemeinde Oyten sowie der Stadt Achim.
Verlegt wird die Leitung in einer Tiefe von mindestens einem Meter – im Alten Land aufgrund der Obstbaukulturen zwei Meter – weitgehend in offener Bauweise, stellenweise auch durch eine sogenannte geschlossene Bauweise, die eine Beanspruchung der Oberfläche vermeidet.
Im Verfahren wurden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Als Ersatz für einen Erörterungstermin wurde eine Onlinekonsultation durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen hat das LBEG festgestellt, dass der Planfeststellung – unter Aufgabe von zahlreichen Nebenbestimmungen – keine Hinderungsgründe entgegenstehen und die endgültige Genehmigung erteilt. Nachfragen zu dem Thema können nur das LBEG und die Gasunie beantworten.
[Text: LBEG]