Direktwahl-Wahlvorschläge bis 6. Juli einreichen
Aufgrund einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlrechts wurde die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (Bürgemeister*innen und Landrät*innen) am 13. September geändert. Die Vorschläge sind möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 6. Juli um 18 Uhr schriftlich bei der zuständigen Wahlleitung einzureichen. Darauf weist die Kreiswahlleitung hin.
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, rät die Kreiswahlleitung dringend, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können. Weitere Informationen rund um die Kommunalwahlen sind unter www.landkreis-verden.de sowie auf den Internetseiten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abrufbar.
Pressemitteilung Landkreis Verden 13.05.20
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